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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von dogs & dogs

Die vorliegenden AGB gelten für das Training bei Susann Risch & Petra Dürr (Inhaberinnen) und/ oder Angestellten der Hundeschule dogs & dogs. Das Training beinhaltet Einzelstunden, Gruppenstunden, Gruppenkurse, Workshops, Seminare, Vorträge und Trainingsreisen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Mit seiner/ ihrer Anmeldung zum Training bei dogs & dogs erklärt der Kunde/ die Kundin, die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
 
§1 LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Welche Leistungen vertraglich zwischen dogs & dogs und dem/ der Kund:innen vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der Werbung/ dem Flyer bzw. auf der Homepage von dogs & dogs. Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. dogs & dogs behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf der Einzel – und Gruppenstunden, des Workshops oder der Reise zu erklären, über die die Teilnehmer/ innen auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen informiert werden. dogs & dogs ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt. Wir behalten uns die Absage von Einzelstunden, Gruppenstunden, Workshops und Reisen bei zu geringer Teilnahmezahl oder bei Ausfall der Trainerin, höherer Gewalt oder auch wichtigem Grund vor.  Wir sind bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
Wir werden Sie schnellstmöglich informieren und Ihnen den Zugang zu einer alternativen Veranstaltung anbieten. Ist ein solches nicht vorhanden oder lehnen Sie die Teilnahme an diesem ab, erstatten wir geleistete Teilnahmegebühren in vollständiger Höhe.
 
§2 VERTRAGSINHALT
Bei dem zwischen den Trainerinnen und dem/ der Kund:innen geschlossenen Vertrag, handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem/ der Kund:innen bestimmte Inhalte zu vermitteln. Es handelt sich dabei lediglich um Handlungsvorschläge. Die Trainerin schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele. Die Teilnahme an den Übungen während des Trainings und die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge liegen im Ermessen des/ der Kund:in und erfolgen auf eigenem Risiko.
 
§3 ANMELDUNG
Die Anmeldung kann über unser Buchungssystem persönlich, telefonisch, per Whats App oder E-Mail erfolgen.
Die Anmeldung für Trainingsreisen erfolgt über ein Anmeldeformular.
Durch eine Terminvereinbarung zwischen den Trainerinnen und Kund:innen kommt eine verbindliche Anmeldung  zustande.
Die vereinbarten Trainings- und Beratungstermine gelten als verbindlich und verpflichten den Kunden zur Entrichtung des ausgewiesenen Entgelts.
 
§4 ZAHLUNG
Die Vergütung ist am Ende der Unterrichtsstunde in bar zu bezahlen oder nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.
Preise können auf der Homepage eingesehen werden. Je nach Trainingsort kommt ggf. noch eine Kilometerpauschale hinzu.
Gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz wird eine Umsatzsteuer in Höhe von 19% erhoben. Diese sind in den angegebenen Preisen bereits enthalten.
§5. Rücktritt durch den/ die Teilnehmer/ in
Der/ die Teilnehmer/ in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat über das Buchungssystem zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs bei dogs & dogs.
 
§5.1. Rücktritt von Trainingsterminen (Einzelstunden, Gruppenstunden)
Terminabsagen oder -verschiebungen für Trainingsstunden müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin über das Buchungssystem erfolgen. Geschieht dies nicht von Seiten des/der Kund:in, wird die gebuchte Leistung voll in Rechnung gestellt.
 
§5.2. Rücktritt von Gruppenkursen, Workshops und Trainingsreisen
Jeder Teilnehmer kann vor Beginn des Gruppenkurses, Workshops oder der Trainingsreise von der Leistung zurücktreten, dieser Rücktritt muss über das Buchungssystem erfolgen.Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Es entstehen Stornokosten, wenn der Teilnehmer wie folgt von der Leistung zurücktritt. Der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung ist dafür maßgeblich:
 
Die Stornierungskosten betragen wie folgt bei Gruppenkursen, Seminaren und Workshops:
• bei Rücktritt ab vier Woche vor Beginn des Kurses/Workshops: 100 % der Teilnahmegebühr.Bei vorzeitigem Abbruch der genannten Veranstaltungen gibt es keine Rückerstattung.
 
Die Stornierungskosten betragen wie folgt bei Trainingsreisen:
• Bei Rücktritt ab vier Wochen vor Beginn des Seminars: 100% der Teilnahmegebühr.
• Bei vorzeitigem Abbruch der genannten Veranstaltungen gibt es keine Rückerstattung. 
Um Stornierungskosten zu vermeiden, kann ein/ e Ersatzteilnehmer/ in genannt werden. Es liegt im Ermessen von dogs & dogs ob diese/ r Teilnehmer/ in an Stelle des/ der Stornierenden eintreten kann.
 
§6 Rücktritt durch dogs & dogs
dogs & dogs behält sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden und Veranstaltungen abzusagen. In diesen Fällen wird der Trainingstermin/ Veranstaltungstermin verschoben und nachgeholt. Die Veranstalter/ innen behalten sich weiterhin vor, den Trainingsort zu wechseln. Der Kunde wird dazu rechtzeitig informiert.
Bei Trainingsreisen wird empfohlen eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen. Stornierungskosten für die Unterbringung während des Trainingsurlaubes werden nicht von dogs & dogs erstattet.
dogs & dogs kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 5 AGB, wenn sich der/ die Teilnehmer/ in vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer/ innen gefährdet werden.
2. Bis eine Woche vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung unter Rückerstattung des gesamten bereits gezahlten Betrages, wenn die aus dem aktuellen Programm ergebende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei Trainingsreisen bis zu vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Reise, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
3. Bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Dabei wird der eingezahlte Betrag von dogs & dogs voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
5. Bei Ausfall des Kursleiters/ der Kursleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, d9ie ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht. Im letzten Fall wird möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht. Bei Ausfall des Kursleiters/ der Kursleiterin wird sich um Ersatz bemüht.
6. Der Kunde sich entgegen dem geltenden Tierschutzgesetz verhält,
7. Der Kunde sich anderweitig vertragswidrig verhält, insbesondere den reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung oder andere Kunden gefährdet
8. Der Kunde wiederholt den Anweisungen der Veranstalter/ innen nicht Folge leistet
 
 
§7 Kündigung bei Reisen wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise bei Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erschwert oder gefährdet, so können sowohl dogs & dogs als auch der/ die Teilnehmer/ in die Reise kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann dogs & dogs für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem/ der Teilnehmer/ in zur Last. Für die An- und Abreise ist der/ die Leistungsnehmer*in selbst verantwortlich.
 
§8 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften für Reisende
Der/ die Teilnehmer/ in ist bei Reisen für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen/ ihren Lasten.
 
§9 TEILNAHME EINES HUNDES AM TRAINING
1. Ein Hund darf unter folgenden Voraussetzungen am Training oder einer Trainingsgruppe teilnehmen:
• der Hund ist frei von ansteckenden Krankheiten und verfügt über einen ausreichendenImpfschutz und geimpft
• der Hund ist ordnungsbehördlich gemeldet
• für den Hund besteht eine Haftpflichtversicherung
• der Hund ist körperlich in der Verfassung, um mit ihm trainieren zu können
• Impfpass, Haftpflichtversicherung und Behördliche Anmeldung sind über unseren vorgefertigten PDF Fail auszufüllen und nach 2 Wochen unaufgefordert ausgefüllt den Trainerinnen vorzulegen. 
2. Während des Trainings wird der Kunde den Anweisungen der Trainerinnen folgen und an einem störungsfreien Ablauf des Trainings mitwirken.
3. Die Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen, es sei denn, die Trainerinnen weisenden Kunden im Rahmen des Trainings an, seinen Hund abzuleinen.
4. Bei Gruppentraining entscheiden die Trainerinnen, welche Hunde in welche Gruppe passen. Ggf. muss ein Hund, der nicht in eine Gruppe passt, herausgenommen werden. Sollte es nicht möglich sein, eine andere Gruppe für diesen Hund zu finden, so bekommt der Kunde zuvor geleistete Zahlungen zurück.
 
§10 TEILNAHMEAUSSCHLUSS
Kranke Hunde mit Symptomen wie zum Beispiel Durchfall, Erbrechen, Husten, sowie Augen oder Ohrenentzündung, Beißvorfälle.
Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, dogs & dogs über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
Hündinnen in den Stehtagen können ausgeschlossen werden, wenn eine Teilnahme für die anderen teilnehmenden Hunde nicht zumutbar ist.
 
 
§11 HAFTUNG
dogs & dogs haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Kund:innen oder deren Hunde verursacht werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers der Hundeschule handelt und sich auf dem Trainingsgelände oder auf öffentlichem Gelände befindet.
Begleitpersonen der Kunden sind durch den Kunden über den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.
Jede Teilnahme an unterschiedlichen Aktivitäten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder.
Insbesondere im Freilauf der Hunde sind Hundebesitzer und deren Begleitpersonen verpflichtet, auf die eigenen sowie die anderen teilnehmenden Hunde zu achten, um Verletzungen zu vermeiden. dogs & dogs übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die durch das Freilaufen der Hunde entstehen können.
Die Trainerinnen haften nur für Schäden, die von ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Sie übernehmen keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren verursacht werden.
 
Listenhunde:
Für Listenhunde der Kategorie 2 müssen vor den Teilnahmen am Training folgende Nachweise erbracht werden: Versicherungsnachweise, Anmeldung bei der Gemeinde, und ab einem Alter von 12 Monaten ein Negative Gutachten von einem anerkannten Gutachter.
 
§12 FOTOS / FILME FÜR WERBEZWECKE
Jede Person, die in Zusammenhang mit dogs & dogs steht, erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos oder Videoaufnahmen aus Trainingseinheiten, Trainingsspaziergängen, Hundewanderungen, Workshops und Trainingsreisen von sich und/oder dem Hund für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Ein Widerruf ist schriftlich bekannt zu geben.
 
§13 DATENSCHUTZ
Der Kunde willigt ein, dass seine Daten zu Informationszwecken, die für das gemeinsame Training notwendig sind, weiterverarbeitet werden dürfen und er per Anruf, SMS, Mail oder WhatsApp kontaktiert werden darf. Persönliche Daten werden selbstverständlich nicht an Dritte herausgegeben.
 
§14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
SOCIAL MEDIA
 https://www.instagram.com/__dogsanddogs__/​
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